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Gefahren durch Freileitungen

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Wissenswertes über Störche
Gefahren für Störche

1. Häufigste Todesursache für Störche wird beseitigt

Die Bundesregierung verabschiedete im Jahr 2002 ein neues Bundesnaturschutzgesetz. Darin ist festgelegt, dass innerhalb von 10 Jahren alle gefährlichen Mittelspannungsmasten gegen Stromschlag zu sichern sind.

Bundesnaturschutzgesetz § 53 - Vogelschutz an Freileitungen
"Zum Schutz von Vogelarten sind neu zu errichtende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsleitungen konstruktiv so auszuführen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind. An bestehenden Masten und technischen Bauteilen von Mittelspannungsleitungen mit hoher Gefährdung von Vögeln sind innerhalb von zehn Jahren die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung gegen Stromschlag durchzuführen. Sätze 1 und 2 gelten nicht für die Oberleitungsanlagen der Bahn."

Unfall an Abspannmast
Weißstorch verunfallt auf einem Abspannmast
Massenunfall Bild 1
Massenunfall Bild 2
Massenunfall mit 41 Weißstörchen 1988 im Spreewald
Hängerbauweise
Vogelschutzgerechte Bauweisen (Hängerbauweise)
Mast mit Stützisolatoren und Leiterseile mit isolierenden Schutzhauben
Auf diesem Mast wurden die Stützisolatoren und Leiterseile mit isolierenden Schutzhauben abgedeckt. Der Storch kann ohne Gefahr landen.

2. Unfallgefahren durch Freileitungen

Jährlich verunfallen tausende Großvögel in Deutschland. Viele Vögel fliegen die Masten gern als Rastplatz an. Bei Mittelspannungsmasten (1 bis 30 Kilovolt) insbesondere aus Beton oder Stahl können die Vögel durch Berühren spannungsführender Teile Erd- oder Kurzschlüsse einleiten. Diese führen zu einem tödlichen Stromschlag.

Als besonders gefährlich erweisen sich Stützermasten und Abspannmasten sowie Masten mit Masttrennern in nicht geeigneter Bauweise. Abspannmasten sind in doppelter Hinsicht gefahrbringend, durch eine Seilführung oberhalb der Querträger und durch geringe Abstände zu spannungsführenden Teilen in der Horizontalen. Masttrenner bilden eine eigene Kategorie, auch bei der Erfassung von Unfällen.

Beim Weißstorch sind Unfälle an Mittelspannungs-Freileitungen die häufigste Todesursache. Die Unfälle verteilen sich auf 16% durch Anflug und 86% durch Stromschlag. Nur selten bleiben tote Tiere auf den Masten hängen. In den meisten Fällen fallen sie vom Mast und werden schnell von Raubwild verschleppt.


Geschützte und vom Aussterben betroffene Vogelarten:

  • Seeadler, Fischadler, Schreiadler
  • Wanderfalke, Turmfalke, Baumfalke
  • Mäuse- und Rauhfußbussard
  • Rot- und Schwarzmilan
  • Habicht
  • Uhu, Schleiereule, Wald- und Steinkauz, Wald- und Sumpfohreule
  • Weiß- und Schwarzstorch
  • Rohrweihe, Wiesenweihe, Kornweihe

3. Schutzmaßnahmen gegen Stromschlag

3.1. Durch vogelschutzgerechte Bauweisen (Hängerbauweise) bei Neubau und Rekonstruktion

Beim Neubau und der Rekonstruktion von Mittelspannungs-Freileitungen sind nach DIN VDE 0210 vogelfreundliche Mastkonstruktionen einzusetzen. Dort heißt es: "Die Querträger, Isolatorenstützen und sonstige Bauteile sind so auszubilden, dass den Vögeln keine Sitzgelegenheit in gefahrbringender Nähe von spannungsführenden Teilen gegeben wird."

Dies wird insbesondere durch die Hängerbauweise erreicht. Bei Abspannmasten muss der Abstand von Querträgerkante zu spannungsführenden Teilen mindestens 600 mm betragen.

3.2. Durch nachträgliche Entschärfung mittels Schutzhauben und Sitzstangen sowie Kettenverlängerung bei Abspannmasten

Durch die Energieversorgungsunternehmen wurden in Deutschland bisher etwa 16% der besonders gefährlichen Masten entschärft. Hier bleibt also noch viel zu tun. Als einziges Bundesland hat bisher Baden- Württemberg die flächendeckende Entschärfung der Masten bis 2002 vorgeschrieben.

Die technischen Lösungen zur Entschärfung von Masten enthält der VDEW-Maßnahmekatalog "Vogelschutz an Freileitungen", 2. Auflage 1991.

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