
Markt Schwaben
Moderator: Storchenzentrum
- Isarstörchin
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Vergrämt?
Zitat: Aktuelles
Zur Zeit ist in Markt Schwaben nur noch ein Storch zu beobachten und dieser übernachtet nicht im Horst auf der Alten Schule. Solange noch keine Brutzeit ist, ist es durchaus normal, dass Störche durch die Gegend streunen und sich nur ab und zu am Horst blicken lassen.
Quelle: http://www.storch-in-bayern.de/
Hmm?
Zur Zeit ist in Markt Schwaben nur noch ein Storch zu beobachten und dieser übernachtet nicht im Horst auf der Alten Schule. Solange noch keine Brutzeit ist, ist es durchaus normal, dass Störche durch die Gegend streunen und sich nur ab und zu am Horst blicken lassen.
Quelle: http://www.storch-in-bayern.de/
Hmm?
Das auf den Bildern aus der Zeit der Ankunft der Störche rechts unten noch sichtbare Fangnetz der Spengler wurde zwischenzeitlich abgebaut. Auf den jüngsten Aufnahmen ist es nicht mehr zu sehen. Derartige Sicherungsnetze werden etwa auf Höhe der Dachtraufe angebracht. Der Abstand zum Horst von dort dürfte die Fluchtdistanz unterschreiten.
- Isarstörchin
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Umbaugenehmigung befristet???
Zitat: Wenn der (Bau-)Lärm nicht zulässig oder vermeidbar war kann auch ein Umweltstraftat vorliegen, § 325 a StGB.
Bitte doch Herrn Straub um Überprüfung!!!
Bitte doch Herrn Straub um Überprüfung!!!
Spenglerarbeiten um Dachfenster herum verursachen keinen gesetzeswidrigen Lärmpegel. Gerüstabbauarbeiten fallen ebenfalls nicht darunter, das Gerüst musste abgebaut werden können, auch zum Schutz der Störche.
Ein Verstoß gegen das Naturschutzrecht ist hier noch nicht gegeben, zumal das Brutgeschäft noch nicht begonnen hat. Damit würde man bei Gericht abblitzen.
Die mutmaßliche zeitweilige Unterschreitung der Fluchtdistanz wird ein Richter ebenfalls als derzeit noch möglich und von der Sache her als nicht vermeidbar beurteilen.
Das Naturschutzgesetz schützt vorwiegend das konkrete Brutgeschäft. Die Phase der Kopula fällt nicht darunter.
Ein Verstoß gegen das Naturschutzrecht ist hier noch nicht gegeben, zumal das Brutgeschäft noch nicht begonnen hat. Damit würde man bei Gericht abblitzen.
Die mutmaßliche zeitweilige Unterschreitung der Fluchtdistanz wird ein Richter ebenfalls als derzeit noch möglich und von der Sache her als nicht vermeidbar beurteilen.
Das Naturschutzgesetz schützt vorwiegend das konkrete Brutgeschäft. Die Phase der Kopula fällt nicht darunter.
Beim Schutz des Storches geht es nicht nur um Lärm
Bist du dir sicher?leonia# hat geschrieben:... das Gerüst musste abgebaut werden ... Das Naturschutzgesetz schützt vorwiegend das konkrete Brutgeschäft. Die Phase der Kopula fällt nicht darunter.
- Isarstörchin
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Nein, im Moment kommt keiner - haben wahrscheinlichMorgaine hat geschrieben:Sagt mal, kommt Schwarzfeder auch nicht mehr zum Horst?
Seh auch keinen mehr fliegen.
woanders einen Mietvertrag unterschrieben.

http://www.storchinbayern.de/
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Grüße aus München
Ingrid

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Der Sinn der Botschaft entsteht beim Empfänger
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- Isarstörchin
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Die Belästigung für die Vögel muss erheblich sein, denn
im Vetschauer Nest gibt es Spatzen, Tauben und Elstern.
In MS trauen sich die Vögel nur auf den Dachfirst gegenüber
Klick -> https://www.youtube.com/watch?v=BHx5J92 ... e=youtu.be
im Vetschauer Nest gibt es Spatzen, Tauben und Elstern.
In MS trauen sich die Vögel nur auf den Dachfirst gegenüber
Klick -> https://www.youtube.com/watch?v=BHx5J92 ... e=youtu.be